Ex-Schwimmerin Karen Köning erwirkt Prozesskostenhilfe für Doping-Opfer des DDR-Sports
Dezember 15th, 2006Einen Teilerfolg erzielte Karen König im Kampf um die Entschädigung für die Doping-Opfer des DDR-Sports.
Nach einem Beschluss des Berliner Landgericht wurde der ehemaligen Schwimmerin zunächst keine Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Jenapharm GmbH bewilligt.
Das Kammergericht hatte diesen Beschluss nun aufgehoben. Als Grund wurde angeführt, dass die Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg habe. Tagesaktuelle News aus der Welt des deutschen und internationalen Schwimm-Sport finden Sie im Internet unter Schwimmen-Aktuell
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